Online-Scheidung


 1. Für wen ist sie geeignet?

  • Sie leben bereits 1 Jahr getrennt
  • Beide Ehepartner möchten geschieden werden

Es besteht bereits Einigkeit oder es fehlt ein Regelungsbedarf in Bezug auf nachstehende scheidungsrelevante Fragen:

 

  • Unterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Hausrat 
  • Ehewohnung

 

2. Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung?

 

Sie ersparen sich den Weg zum Rechtsanwalt und können bequem von zu Hause alle wichtigen Angaben tätigen. 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt lediglich einer der Partner einen Rechtsanwalt. Dadurch können Sie bei entsprechender interner Vereinbarung mit Ihrem Partner Kosten sparen.

Darüber hinaus kann eine Herabsetzung des für die Kostenberechnung maßgeblichen Verfahrenswerts beim Familiengericht angeregt werden.

 

Gratis Kostenvoranschlag


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und senden Sie es per E-Mail, Fax oder

 

Brief an unsere Kanzlei.

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Welche Kosten fallen an?

 

In einem Scheidungsverfahren fallen Anwalts-und Gerichtskosten an. Diese werden nach einem sog. Verfahrenswert, anhand dessen die Gebühren in einer Tabelle abgelesen werden können, ermittelt.

Der Verfahrenswert wird in gerichtlichen Verfahren endgültig vom Gericht festgesetzt. Bei Scheidungsverfahren setzt sich der (vorläufige) Verfahrenswert aus dem dreimaligen Nettomonatseinkommen beider Ehepartner zzgl. eines Mindestwertes für den Versorgungsausgleich zusammen.

 

Bei der Einleitung eines Scheidungsverfahrens besteht die Verpflichtung, einen Gerichtskostenvorschuss zu entrichten, sofern die Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommen sollte.


 

3. Wie läuft das Verfahren ab?

 

Zunächst weise ich darauf hin, dass das Online-Scheidungsverfahren weder Ihre Teilnahme an einem Gerichtstermin noch einen gerichtlichen Scheidungsbeschluss ersetzt, es dient lediglich der vereinfachten Vorbereitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. 

Die Online-Scheidung gestaltet sich wie folgt:

 

  • Sie füllen das Formular aus und senden uns dieses per Internet, Fax oder Post zu
  • Sodann übersenden wir Ihnen unverbindlich und kostenlos eine vorläufige Kostenberechnung sowie unsere Vollmacht. Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen (z. B. Heiratsurkunde) wir noch für den Scheidungsantrag benötigen.
  • Sobald ich die Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten habe, werde ich den Scheidungsantrag fertigen und bei dem für Sie zuständigen Gericht einreichen.
  • In dem Scheidungsverfahren, einschließlich des von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleichsverfahren (Rentenausgleich), berate und vertrete ich Sie und stehe Ihnen für Rückfragen telefonisch oder per e- mail zur Verfügung.

 

  • Den Scheidungstermin werde ich zusammen mit Ihnen wahrnehmen und Ihnen den Scheidungsbeschluss, sobald ich diesen vom Gerichte in schriftlicher Form erhalten habe, übermitteln.